Barrierefreiheit oder Accessibility im Web bedeutet, dass Webseiten für eine möglichst breite Nutzerschicht uneingeschränkt zugänglich sind – unabhängig von ihren physischen, kognitiven und technischen Voraussetzungen. e-pixler erstellt barrierefreie Websites. Wir richten uns nach den offiziellen Richtlinien BITV und WACG.
Web-Angebote sind für alle da. Niemand sollte wegen einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung davon ausgeschlossen sein. Oft sind Online-Angebote gerade für Menschen mit Einschränkungen besonders attraktiv. Daher wäre es menschlich und auch kaufmännisch ein Desaster, diese potenzielle Zielgruppe bewusst oder unbewusst nicht zu bedienen.
Gern prüfen e-pixler Experten Ihre Website oder Software auf Accessibility. Dazu nutzen wir das 2-Phasen-Modell (Expertenwissen + Authentisches Testen).
Im Ergebnis erhalten Sie einen Analyse-Bericht sowie Handlungsempfehlungen zur barrierefreien Gestaltung Ihrer Website. Selbstverständlich setzen wir für Sie auch neue Websites nach den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit um.
Für Menschen mit Behinderungen kann das Internet wie ein geschlossenes Buch sein, das kaum erfahrbar und nur schwer zugänglich ist. Unterschiedliche sensorische, kognitive und motorische Behinderungen und Einschränkungen bedeuten auch unterschiedliche Barrieren im Netz.
Blinde Nutzer:innen bedienen den Computer ohne Maus und Monitor und sind auf die auditive oder taktile Ausgabe von Screenreadern und Braillezeilen angewiesen.
Nutzer:innen mit Sehbehinderungen und Senior:innen, deren Sehvermögen eingeschränkt ist, brauchen eine individuelle Anpassbarkeit der visuellen Darstellung auf dem Bildschirm. Häufig benutzen sie Bildschirmlupen, um den Inhalt vergrößert zu sehen und Kontraste, Farben und Helligkeiten anzupassen.
Gehörlose und Schwerhörige haben die Schriftsprache nie oder nur unzureichend erlernt. Somit ist es ihnen fast unmöglich, Textinhalte auf Webseiten zu verstehen. Um das Internet nutzen zu können, müssen Avatare die vorhandenen Texte in Gebärdensprache wiedergeben. Oft werden auch vorhandene Videos mit Untertitelungen versehen. Hierbei ist zu beachten, dass einfache und leicht verständliche Sätze verwendet werden.
Motorisch eingeschränkte Nutzer:innen können Arme und Finger nicht vollkommen frei bewegen und sind daher darauf angewiesen, den Computer über eine Bildschirmtastatur und eine speziell angesteuerte Maus (Kopfmaus, Mundmaus, Joystickmaus) zu bedienen.
Kognitiv eingeschränkte Nutzer:innen haben oft Schwierigkeiten im Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen. Sie brauchen daher besonders einfache Inhalte mit leicht verständlichem Text.
Die WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) sind vom W3C (World Wide Web Consortium) beschlossene Webstandards in der Version 2.0, mit deren Einhaltung Internetauftritte für Menschen mit kognitiven, sensorischen und motorischen Einschränkungen zugänglich sind.
Die Richtlinien decken in 61 Erfolgskriterien die 4 wichtigsten Bereiche bei der Interaktion von Webseiten ab:
Gesetzlich verankert sind die Richtlinien der WCAG 2.0 in vielen länderspezifischen Gesetzen. Außerdem finden sie sich wortwörtlich in den international anerkannten Standards der ISO und IEC wieder (ISO/IEC 40500).
Die WCAG 2.0, die seit 2009 gilt, gibt sowohl Entwicklern als auch allen anderen Personen, die an der Entwicklung oder Evaluation von Webseiten beteiligt sind, die Möglichkeit, Webangebote auf Konformität zu den WCAG-Richtlinien zu schaffen beziehungsweise zu überprüfen.
Seit Juni 2018 gibt es die WCAG 2.1. Die Ergänzungen betreffen primär die Zugänglichkeit für Blinde und Lernbehinderte sowie die Nutzung mobiler Geräte für Menschen mit Einschränkungen.
Die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) umfasst deutschlandweit gesetzlich festgelegte Richtlinien, in denen auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Voraussetzungen für ein barrierefreies Webdesign getroffen sind. Die Bedingungen der BITV bilden weitestgehend die Richtlinien der WCAG ab und sind daher auch nach denselben Bereichen (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit) eingeteilt.
Mit Einhaltung der BITV 2.0, die seit 2011 besteht, wird gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen Internetangebote uneingeschränkt nutzen können.
Am 25. Mai 2019 trat die neue BITV 2.0 in Kraft. Sie setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 um, die nicht schon 2018 in das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aufgenommen wurden. Die Verordnung beinhaltet keine Standards mehr, die bei der barrierefreien Gestaltung von Informationstechnik zu berücksichtigen sind. Vielmehr verweist sie auf die im Amtsblatt der EU bekannt gemachten harmonisierten Normen.
Am 7. Juni 2019 wurde die neue EU-Richtlinie zu „Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Erstmals werden damit verschiedene Bereiche der Privatwirtschaft zu barrierefreien Webangeboten und Produkten verpflichtet.
Denn künftig müssen auch Produkte wie Hardware und Betriebssysteme, E-Book-Lesegeräte oder Selbstbedienungsterminals sowie webbasierte Dienstleitungen wie elektronischer Handel, Online-Bankwesen oder audiovisuelle Mediendienste barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
Die Richtlinie wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss bis zum 28. Juni 2022 in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Internetnutzer mit kognitiven, sensorischen oder motorischen Einschränkungen benutzen häufig unterstützende Technologien, sogenannte assistive Technologien. Mit deren Hilfe wird ihnen der Zugriff auf die Computersteuerung erleichtert. Die am häufigsten genutzten Technologien werden hier erklärt.
Menschen, die nur eingeschränkt oder gar nicht sehen können, surfen im Internet meist mithilfe eines Screenreaders. Das ist eine Software, die dem Nutzer die Bildschirminhalte vorliest oder auf einer Braillezeile ausgibt. So kann sich der blinde Nutzer in der Seitenstruktur besser orientieren und zu seinem Ziel navigieren.
Die international anerkannten WCAG-Richtlinien und die weit verbreiteten BITV-Richtlinien stellen gute Leitlinien für eine barrierefreie Webseiten-Umsetzung dar. Allerdings reicht dieser strenge Kriterienkatalog oftmals nicht aus, um Webangebote für Menschen mit Behinderung optimal zugänglich zu machen. Ziel sollte es aber sein, allen Menschen die Möglichkeit zu bieten, mit dem Produkt zu interagieren. Mit dem 2-Phasen-Modell bieten wir ein umfassendes Paket zur Accessibility-Analyse Ihrer Webseite.
In einer ersten Phase testen Usability-Experten mit einem Prüfverfahren, das auf den aktuellen WCAG- und BITV-Richtlinien basiert, Ihre Webseite und identifizieren Barrieren.
In der zweiten Phase testen betroffene Personen das Webangebot, indem sie ganz natürlich mit der Webseite interagieren. Hierbei verwenden sie auch die assistiven Technologien, auf die sie bei der Nutzung des Internets angewiesen sind.
Für die Website der Stadt Oldenburg gilt die gesetzliche Pflicht, barrierefrei gestaltet zu sein. e-pixler testete die Website in einem 2-Phasen-Modell.
Zunächst untersuchten Accessibility-Experten mit Prüfverfahren – basierend auf WCAG 2.0-/2.1- und BITV 2.0-Richtlinien – den Online-Auftritt der Stadt Oldenburg. In Phase 2 erfolgten authentische Nutzertests. Betroffene Personen erfüllten vorgegebene Aufgaben auf der Website und verwendeten dabei assistive Technologien, auf die sie angewiesen sind.
e-pixler fasste die Ergebnisse beider Phasen in einer anschaulichen Präsentation zusammen, die auch Handlungsempfehlungen für noch nicht oder nicht vollständig erfüllte Barrierefreiheit vermittelt. Wichtig für den Kunden war die Feststellung, dass die meisten Prüfschritte, bei mindestens einem Element in Ordnung sind. Bedeutet es doch, dass Wissen darüber besteht, aber die Umsetzung konsequenter auf allen betroffenen Elementen durchgeführt werden muss. Insbesondere ist eine regelmäßige Kontrolle wichtig, wenn aus Aktualitätsgründen immer wieder neue Elemente hinzukommen.
Sie lernen die technischen, gestalterischen und redaktionellen Anforderungen an barrierefreie Websites kennen und erhalten wertvolle Tipps zur Umsetzung der gesetzlichen Richtlinien.