Digitale Inhalte im Internet sollen für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Um das sicherzustellen, gibt es die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Am 5. Oktober 2023 wurde eine aktualisierte Fassung (Version 2.2) der Richtlinien veröffentlicht.
Wir werfen einen Blick auf die neuen Anforderungen.
Insgesamt gibt es nun neun neue Erfolgskriterien, die sich wie folgt auf die einzelnen Konformitätsstufen verteilen:
Sind Hilfefunktionen auf mehreren Seiten vorhanden, sollten sie konsistent platziert werden. Ganz gleich auf welcher Seite sich ein Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen innerhalb eines Angebotes befindet, sollte er auf die entsprechenden Hilfstechnologien immer an der gleichen Stelle zugreifen können.
Identische Informationen sollten auf Internetseiten nicht mehrfach eingegeben werden müssen. Wenn beispielsweise in einem Prozess ein mehrstufiges Formular verwendet wird und hierbei Eingaben an mehreren Stellen notwendig sind, muss es möglich sein, bereits eingegebene Informationen an anderer Stelle automatisch zu übernehmen.
Elemente, die den Tastaturfokus erhalten, müssen immer, zumindest teilweise sichtbar sein.
Wenn z. B. ein Banner o. ä. auf der Seite dargestellt wird, darf dieses Element nicht den bestehenden Tastaturfokus komplett überdecken. Es muss auch mit den eingeblendeten Elementen weiterhin zu erkennen sein, wo sich der aktuelle Fokus gerade befindet.
Bei allen Funktionalitäten, die auf Zieh- oder Wisch- Bewegungen (Drag Events) basieren, muss es eine entsprechend gleichwertige alternative Bedienung geben, die durch Tippen oder Klicken funktioniert.
Diese Anforderung stellt sicher, dass klickbare Flächen eine Mindestgröße haben und der Abstand zu umliegenden Elementen ausreichend ist. So soll die Bedienung auch bei einer motorischen Einschränkung einfach möglich sein.
Ein kognitiver Funktionstest, der z. B. das Lösen einer mathematischen Gleichung oder ein Passwort merken, muss mindestens einem der weiteren Kriterien gerecht werden.
Dieses Erfolgskriterium ist eine Erweiterung der Anforderung aus 2.4.11, wobei hier der Fokus Status immer vollständig sichtbar sein muss.
Dieses Kriterium betont die Notwendigkeit eines klaren Fokus-Indikators mit ausreichender Größe und Kontrast.
Der Fokusstatus muss mindestens mit einen 2 CSS-Pixel dicken Umriss gekennzeichnet werden oder es besteht mindestens eine Kontrastdifferenz von 3:1 zwischen fokussiertem und nicht fokussiertem Zustand.
In der neuen Fassung WCAG 2.2 wurde auch ein Prüfschritt entfernt.
Dieses Kriterium wurde eingeführt, um Probleme zu vermeiden, die assistive Technologien beim direkten Parsen von HTML hatten. Da hier das Parsing (Syntaxanalyse) mittlerweile durchweg durch den Browser vorgenommen wird, ist es nun nicht mehr erforderlich.
Dennoch sollte nicht übersehen werden, dass Syntaxfehler, die eine Benutzbarkeit des Angebotes einschränken oder verhindern, weiterhin bei den Prüfschritten 1.3.1 Info and Relationships oder 4.1.2 Name, Role, Value zur Abwertung führen.
Eine gute semantisch korrekte Syntax ist also nach wie vor erforderlich.
Fazit: Die Einführung der WCAG 2.2 Richtlinien sind ein weiterer wichtiger Schritt, das Internet für alle zugänglich zu machen. Sie bieten klare Leitlinien, die es Webentwicklern ermöglichen, Websites und Anwendungen so zu programmieren, dass sie von vielen Menschen erfolgreich genutzt werden können.