Ab dem 28. Juni 2025 gilt mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), dass viele private Unternehmen barrierefreie Produkte, Dienstleistungen und Webseiten anbieten müssen.
Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden, das ist schon seit Langem im Grundgesetz verankert. Für Websites öffentlicher Stellen ist das seit dem 23. September 2020 verpflichtend.
Es definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dies umfasst den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.
Laut § 3 Absatz 3 BFSG sind Kleinstunternehmen – also Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro – von der Pflicht ausgenommen, ihre Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Aber Achtung: Wenn ein Kleinstunternehmen Produkte anbietet, die unter § 1 Absatz 2 BFSG fallen (z. B. Smartphones oder Geldautomaten), gelten die Barrierefreiheitsvorgaben trotzdem.
Die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV orientieren sich grundsätzlich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). In der Verordnung wird festgelegt, dass alle Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen innerhalb einer Dienstleistung (einschließlich Websites und Onlineshops) wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein müssen. Darüber hinaus müssen Informationen auf Websites und Onlineshops künftig über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt werden, in einer Schriftart von angemessener Größe und in geeigneter Form, unter Berücksichtigung des Nutzungskontexts. Ab 2025 wird zudem ein ausreichender Kontrast und Abstand zwischen den Zeilen, Buchstaben und Absätzen des Textes vorgeschrieben.
Ein user-zentriertes Design ist barrierefreier, weil es auf die Bedürfnisse und Umstände aller Nutzer eingeht.
Es reduziert Komplexität, bietet Anpassungsmöglichkeiten und berücksichtigt Standards wie die WCAG, um Zugänglichkeit und Usability gleichermaßen zu verbessern.
Alle Menschen haben die gleichen Bedürfnisse – Zugang, Teilhabe, Informationen. Doch nicht alle haben die gleichen Hürden. Eine Barriere ist nicht zwingend mit Krankheit oder Beeinträchtigung verbunden. Sie kann aus Technik, Sprache oder Design resultieren. Barrierefreiheit bedeutet, diese Hürden zu erkennen und abzubauen, um für alle gleiche Chancen zu schaffen.
Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechten Gesellschaft, in der jeder Mensch unabhängig von seinen individuellen Voraussetzungen die Möglichkeit hat, am digitalen und analogen Leben teilzunehmen. Es ist eine Verantwortung, die wir alle teilen, um eine inklusive Umgebung zu fördern. Die Entwicklung von Technologien und Designs, die für alle verständlich und nutzbar sind, ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.
Wie stark Einschränkungen sind und ob eine Software, eine Webseite, ein Text wirklich barrierefrei ist, können letztendlich nur die betroffenen Personen selbst sagen.
Umso wichtiger, die unterschiedlichen Perspektiven einfließen zu lassen.
Jemand mit voller Sehkraft wird einen Screenreader anders, vermutlich sogar falsch bedienen, als eine blinde Person, welche bereits seit Jahren im Umgang mit assistiven Technologien trainiert ist.
Sie sind Teil unserer Gesellschaft und erfahren dennoch ein hohes Ausmaß an Ausgrenzung, nicht nur im digitalen Sektor.
Deutschland hat sich 2009 zur Umsetzung der UN-Konvention verpflichtet. Im Kern garantiert sie allen Menschen mit Behinderungen Selbstbestimmung über ihr Leben, Wohnen und Arbeiten und die vollständige Inklusion in Schule und Kindergarten, im Arbeitsleben, in der Freizeit sowie im Gesundheits- und Sozialsystem.
Bei fortschreitender Digitalisierung darf daher die digitale Inklusion nicht vernachlässigt werden.
Grundsätzlich gibt es Personengruppen, für die dieses Gesetz eine dringende Notwendigkeit ist. Dazu zählen Menschen mit:
Bei Einschränkungen verstehen wir ja nicht nur Beeinträchtigungen die seit Geburt bestehen oder durch einen Unfall oder eine Erkrankung entstanden sind, denn letztendlich werden ja alle Menschen älter und damit ergeben sich auch zwangsläufig Beeinträchtigungen durch nachlassende Sehkraft oder bei der Motorik.
Durch den aktuellen Altersaufbau sind künftig ein Anstieg der Seniorenzahl und ein Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter vorgezeichnet. Bis Mitte der 2030er Jahre wird in Deutschland die Zahl der Menschen im Rentenalter (ab 67 Jahren) von derzeit 16,4 Millionen auf mindestens 20,0 Millionen steigen. Damit steigt auch die Anzahl der Personengruppen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen. Barrieren schaden unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt, aber eben auch den Unternehmen selbst, indem sie Zielgruppen ausblenden.
Eine junge Frau ohne Sehkraft profitiert von optimierten Texten und Bildern. Für sie ist es eine zwingende Notwendigkeit,
für einen anderen User ein Nice-to-have. In jedem Fall eine Win-Win-Situation.
Wer das Design für kognitiv eingeschränkte Personen vereinfacht und intuitiv gestaltet, erhöht damit automatisch den generellen Mehrwert.
Barrierefreiheit sollte natürlich nicht an Gewinnmaximierung gekoppelt sein, sie ist zwingend notwendig und es ergeben sich positive wirtschaftliche Effekte.
Ein weiteres Beispiel aus dem Verkehrssektor:
Das lässt sich auf eine Webseite ebenso übertragen:
Und wie viele Menschen werden in unser Design integriert?
Barrierefreiheit lohnt sich auch ohne ein Gesetz.
Sie verbindet das Produkt viel stärker mit den Usern und erschließt neue Zielgruppen.
Bei e-pixler sind wir davon überzeugt: Barrierefreiheit ist nicht nur ein Randthema. Unsere Expertise und Sensibilität für dieses wichtige Thema fließen in jeden Bereich unserer Arbeit ein.
Ob es sich um die Entwicklung einer neuen Webseite, eine Anwendung oder die Optimierung bestehender Systeme handelt – Barrierefreiheit ist immer ein zentraler Bestandteil.
Unsere Kunden schätzen uns als zuverlässigen Partner, weil wir Barrierefreiheit ganzheitlich betrachten. Wir denken nicht nur an Screenreader-Kompatibilität oder barrierefreie Navigation. Es geht uns um eine digitale Welt, in der wirklich jeder teilhaben kann.
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